Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, warum ist das wichtig?


In diesem Vortrag erfahren Sie alles Wichtige zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Es wird aufgezeigt, welche teilweise dramatischen Folgen das Fehlen dieser Vorsorgeurkunde bzw. Verfügung haben kann und wie Sie unerwünschte Lebensverlängerungen durch z. B. eine künstliche Ernährung vermeiden können. Jeder Volljährige braucht eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Der Gesetzgeber sieht nicht vor, dass Eheleute sich gegenseitig oder Eltern volljährige Kinder vertreten dürfen. In dem Fall wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer (Berufsbetreuer) bestimmt. Weiterhin werden die Themen Pflege (finanziell) und Testament (letzter Wille) mit besprochen. Weitere Infos zum Kurs finden Sie im Internet.
Denn sollte ein Pflegefall eintreten, hat dies generationenübergreifende Auswirkungen mit erheblichem Überraschungspotential  (z.B. Elternunterhaltspflicht, soziale Überleitungsansprüche). Im Vortrag wird auch das BHG-Urteil vom Juni 2016 besprochen, wodurch viele bestehende Patientenverfügungen ungeeignet wurden; sowie das Urteil v. 26.02.2020 § 217 - Verbot der Hilfe zur Selbsttötung - und das ab Jan. 2023 nach & 1358 BGB geltende Notfallvertretungsrecht.      

Schreibzeug

1 Abend, 13.10.2023
Freitag, 19:00 - 21:00 Uhr
1 Termin(e)
ZeitOrt
Fr13.10.2023
19:00 - 21:00 Uhr
Waaghaus, Kirchenstraße 9, 86842 Türkheim, Saal, EG
Werner Krebs
, Generationenberater, Zert. Berater Hospiz-Akademie
10300-WS23
10,00

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