Immobilien an Angehörige richtig und steueroptimiert verschenken
Die Menschen hierzulande sind aktuell mehr denn je verunsichert und verängstigt. Die Gründe hierfür sind vielfältig wie z.B. extrem gestiegene Energiekosten und eine seit Jahrzehnten nie da gewesene Teuerungsrate bzw. Inflation. Um so wichtiger ist es da, das eigene private Vermögen mehr und mehr zu sichern.
Ein Weg hierbei ist, dass Sie Ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten auf Ihren Ehepartner, Kinder, Enkelkinder oder entfernte Verwandte übertragen. Damit sich für Sie aber im Alltag nichts ändert, sichern Sie sich und Ihr Ehepartner ab durch ein lebenslanges Wohnrecht an der eigengenutzten Immobilie oder im Falle einer vermieteten Immobilie über den lebenslangen Nießbrauch an den Mieteinnahmen. Somit bleiben Sie im Ruhestand finanziell weiterhin unabhängig. Wenn die Schenkung dann noch steuerfrei ist, haben Sie alles richtig gemacht.
Mit diesem Vorgehen übertragen Sie zu Lebzeiten konfliktfrei einen Teil Ihres Vermögens innerhalb der Familie und gewinnen so Lebensqualität innerhalb der Familie für alle Beteiligten. Zudem vermeiden Sie im Erbfall ein böses Erwachen Ihrer Erben, welche möglicherweise mit einer hohen Erbschaftsteuer konfrontiert werden, welche Ihren Nachlass gefährdet und diese fristgerecht an das Finanzamt entrichtet werden muss.
Wir zeigen Ihnen auf, wie der steuerliche verfahrenstechnische Ablauf der Übertragung einer Immobilie ist, beginnend mit der steuerlichen Bewertung einer Immobilie, der steuerlichen Berechnung des Kapitalwertes einer Nießbrauchsverpflichtung, über steuerliche Hinweise zum Überlassungsvertrag, über Hinweise zur Erstellung der Schenkungssteuererklärung, bis hin zur Prüfung aller damit verbundenen Steuerbescheide.
Zudem zeigen wir Ihnen aus unserer Beratungspraxis Fallgestaltungen auf, wie die Schenkungsteuer gemindert oder gänzlich eingespart werden kann.
Schreibzeug
1 Evening, 10/25/2024 Friday, 07:30 PM - 09:00 PM | |||
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Dipl. Kfm. Jens Mascher , Steuerberater, BankkaufmannJoachim Peter Schlichtig , Fachanwalt für Erbrecht | |||
10310-WS24 | |||
10,00 € |